Ratgeber

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer beim China-Import

Was Sie zu EORI-Nummer, Zollanmeldung und Einfuhrumsatzsteuer wissen müssen, bevor Ihre Ware in Deutschland ankommt.

Sobald Ihre Ware aus China die EU-Außengrenze erreicht, fallen Einfuhrabgaben an. Wer sie nicht einkalkuliert, wird von der Zollrechnung überrascht – und wer Angaben falsch macht, riskiert Nachforderungen. Hier die wichtigsten Begriffe und Abläufe im Überblick.

Dieser Beitrag ersetzt keine Zollberatung im Einzelfall. Zollsätze, Sonderregeln und Freigrenzen ändern sich; die verbindliche Auskunft erteilt der Zoll bzw. Ihr Zollagent.

EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist Ihre Kennung im Zollverkehr. Unternehmen, die Waren aus Drittländern wie China einführen, benötigen sie. Die Beantragung beim Zoll ist kostenlos. Beantragen Sie sie rechtzeitig vor der ersten Sendung, denn ohne EORI kann keine Zollanmeldung erfolgen.

Zolltarifnummer und Zollsatz

Jede Ware wird einer Zolltarifnummer (HS-Code bzw. Warennummer im EU-Zolltarif TARIC) zugeordnet. Sie bestimmt den Zollsatz, mögliche Einfuhrverbote und -beschränkungen sowie zusätzliche Abgaben wie Antidumpingzölle. Die Bandbreite ist groß: Manche Waren sind zollfrei, andere werden mit einem niedrigen einstelligen oder auch deutlich höheren Prozentsatz belegt. Eine falsche Tarifnummer ist einer der häufigsten Fehler – prüfen Sie sie vor der Bestellung, nicht erst bei der Einfuhr.

Zollwert

Grundlage der Berechnung ist der Zollwert. Vereinfacht ist das der Warenwert plus Kosten für Transport und Versicherung bis zur EU-Grenze (CIF-Wert). Der Zollwert wird aus der Handelsrechnung abgeleitet – deshalb muss sie korrekt sein und dem tatsächlich gezahlten Preis entsprechen. Zu niedrig ausgewiesene Werte sind keine Lösung: Sie können zu Nachforderungen und Strafverfahren führen.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt in Deutschland in der Regel 19 %, für bestimmte Waren 7 %. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll und weiterer Kosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist die EUSt ein durchlaufender Posten: Sie können sie im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Trotzdem müssen Sie sie zunächst vorfinanzieren.

Rechenbeispiel (fiktive Zahlen)

Warenwert (Fabrikpreis)10.000,00 €
+ Fracht und Versicherung bis EU-Grenze1.000,00 €
= Zollwert11.000,00 €
Zoll (angenommen 3 %)330,00 €
Bemessungsgrundlage EUSt (11.000 + 330)11.330,00 €
Einfuhrumsatzsteuer 19 %2.152,70 €

Zusammen fallen hier 2.482,70 € Einfuhrabgaben an. Die EUSt (2.152,70 €) kann ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen später als Vorsteuer verrechnen. Nicht enthalten: inländische Speditions-, Hafen- und Zollagentenkosten.

Benötigte Dokumente

  • Handelsrechnung (Commercial Invoice) mit vollständigen Angaben zu Ware, Menge, Preis und Incoterm,
  • Packliste (Packing List),
  • Frachtdokument: Konnossement (Bill of Lading) bei Seefracht, Luftfrachtbrief (Air Waybill) bei Luftfracht,
  • Ursprungs- und Konformitätsnachweise, wo erforderlich (z. B. Zertifikate, CE-Unterlagen),
  • Vollmacht für den Spediteur oder Zollagenten, der die Anmeldung für Sie übernimmt.

Typische Fehler

  • Falsche oder ungeprüfte Zolltarifnummer,
  • Zollabgaben und EUSt nicht in die Kalkulation aufgenommen,
  • Handelsrechnung ungenau oder mit abweichenden Werten,
  • Fehlende Unterlagen zur Produktkonformität,
  • EORI-Nummer erst nach Ankunft der Ware beantragt.

Wir übernehmen die Zollabwicklung

Bei Import-Projekten mit uns kümmern wir uns um Zollanmeldung, EORI-Themen und Einfuhrumsatzsteuer und unterstützen bei CE-Fragen. Sie erhalten vorab eine transparente Übersicht Ihrer Kosten. Den gesamten Prozess sehen Sie unter So funktioniert’s; einen Überblick über alle Import-Schritte bietet unser Leitfaden zum Import aus China.

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